Ärztlich verordnete Behandlungen
Wenn ein Arzt eine Behandlung verordnet, z.B. zur Versorgung von Wunden, Insulinspritzen, Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, die Versorgung mit Sondennahrung oder Pflege eines künstlichen Ausgangs, stellt er seinem Patienten dafür auf einem besonderen Formular eine Verordnung aus. Die Krankenkassen prüfen diese Verordnungen und übernehmen nach deren Bewilligung die Kosten für die Behandlung - die Versicherten zahlen lediglich eine Gebühr von 10 Euro pro Verordnung. Diese ärztlich verordneten Behandlungen sind nicht an einen Pflegegrad gebunden. Jeder Versicherte kann diese Leistung in Anspruch nehmen, sofern der Arzt eine Verordnung ausstellt.