Entlastungsbetrag
Jeder Versicherte in einem Pflegegrad hat einen monatlichen Anspruch auf 125 Euro Entlastungsbetrag. Pflegebedürftige und Angehörige sollen damit bei z.B.ÂÂ bei der Hausarbeit, bei Arztfahrten, Besorgungen oder sonstigen Betreuungsleistungen entlastet werden. Körperliche Pflegeleistungen wie Duschen oder Hilfe bei Toilettengängen können nicht über dieses Budget abgerechnet werden (Ausnahme: Pflegegrad 1). Den Entlastungsbetrag können nur professionelle Pflegedienste abrechnen, das heißt: Das Geld wird nicht an die Versicherten oder die Angehörigen zur eigenen Verwendung ausgezahlt. Wenn der Anspruch auf den Entlastungsbetrag in einem Zeitraum nicht ganz ausgeschöpft wird, kann das Geld bis zu einem halben Jahr ansammeln.