Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege wird von den Pflegekassen für Versicherte gewährt, die mindestens sechs Monate in einen der Pflegegrade 2 bis 5 eingestuft sind und die nur vorübergehend für kurze Zeit in ein Pflegeheim gehen. Dies wird manchmal notwendig, wenn die Pflegeperson zu Hause z.B. wegen Urlaub oder eigener Erkrankung ausfällt oder wenn Versicherte selbst z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt erst mal wieder zu Kräften kommen müssen und deshalb rund um die Uhr Versorgung benötigen. Für Kurzzeitpflege stehen 1612 Euro im Kalenderjahr zur Verfügung. Wird der Betrag in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, verfällt er.