Verhinderungspflege
Verhinderungspflege bekommen Versicherte, die seit mindestens sechs Monaten von einer privaten Pflegeperson unterstützt und in einen der Pflegegrade 2 bis 5 eingestuft wurden. Mit dem Geld der Verhinderungspflege soll Ersatzpflege finanziert werden, wenn die private Pflegeperson aus persönlichen Gründen (z.B. wegen Urlaub, eigener Erkrankung, Einladungen von Bekannten, Kinobesuch oder Einkaufsbummel) nicht zur Verfügung stehen kann. Die Pflegekasse gewährt nach Antragstellung für Verhinderungspflege 1612 Euro pro Jahr. Das Geld kann nicht ins Folgejahr übertragen werden: Wenn es zum Jahresende nicht „verbraucht“ wurde, verfällt der Restbetrag. Mit dem Budget können Leistungen eines Pflegedienstes oder privat beschaffte Ersatzpflegepersonen bezahlt werden.