Zusätzliche Betreuungsstunden bei erhöhtem Betreuungsbedarf
Für die sogenannten „Betreuungsstunden“ gewähren die Pflegekassen je nach Schwere der Erkrankung 104 oder 208 Euro monatlich. Die Betreuungsstunden können nur professionelle Betreuungseinrichtungen abrechnen, das heißt: Das Geld wird nicht an die Versicherten oder die Angehörigen zur eigenen Verwendung ausgezahlt. Wenn der Anspruch auf Betreuungsstunden in einem Zeitraum nicht ganz ausgeschöpft wird, kann das Geld bis zu einem halben Jahr angesammelt werden.